Seit dem 01.Juli 2009 gilt für Neuwagen die neue KFZ-Steuer, eine Steuer, die sich für Sie auszahlt. Denn sie errechnet sich aus Hubraum und CO2-Emission. Dabei gilt: Je weniger CO2 Ihr Auto ausstößt, desto weniger müssen Sie zahlen.
- Fahrzeuge werden zunächst nach ihrem Hubraum besteuert:
- Bei Benzinern sind dies 2 EUR pro angefangene 100 Kubikzentimeter.
- Bei Diesel-Fahrzeugen 9,50 EUR pro angefangene 100 Kubikzentimeter.
- Stößt Ihr Fahrzeug mehr als 120 g/km CO2 aus, kostet jedes weitere Gramm CO2 zwei EUR zusätzlich. (bis Ende 2011)
Alle Euro 4-Fahrzeuge, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 zugelassen wurden, fahren im ersten Jahr ab Zulassung steuerbefreit. Nach diesem Jahr Steuerbefreiung können Sie entscheiden, ob Sie nach altem oder neuem Modell besteuert werden möchten.
| Beispielrechnung nach neuer Besteuerung: | ||||
| MODELL | CO2-AUSSTOSS | HUBRAUM | NEUE STEUER | BISHER |
| Hyundai i30 1.6 CRDi | 119 g/km CO2 | 1.600 cm3 | 152 EUR | 274 EUR |
| (9,5 EUR pro angefangene cm3, also 16 x 9,5 = 152 EUR / keine zusätzlichen CO2-Abgaben, weil weniger als 120 g/km) | ||||
| Hyundai i30 1.6 Benziner | 152 g/km CO2 | 1.600 cm3 | 96 EUR | 108 EUR |
| (2 EUR pro angefangene cm3, also 16 x 2 = 32 EUR plus 32 g/km CO2-Abgabe x 2 = 64 EUR / 32 EUR + 64 EUR = 96 EUR) | ||||
(nach aktuellen Steuergesetzen Stand März 2009)




