Grundsätzlich gilt seit Inkrafttreten der neuen Kfz-Steuer vom 01.07.2009: je umweltschonender Ihr Auto, desto geringer die Kosten. Solange der Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs einen festgelegten Grenzwert nicht übersteigt, muss nämlich lediglich der Hubraum versteuert werden. Erst bei Überschreiten des Grenzwerts fallen zusätzliche Kosten an – und zwar 2 EUR für jedes überschüssige g/km CO2. Für alle im Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.12.2011 erstmals zum Straßenverkehr zugelassenen Pkw beträgt der CO2-Grenzwert 120 g/km. Für Pkw-Erstzulassungen ab 01.01.2012 wird dieser Grenzwert für Benziner und Diesel auf 110 g/km abgesenkt.
Damit setzt sich die Kfz-Steuer für ein 2012 erstmals zugelassenes Fahrzeug wie folgt zusammen:
- 1. Sockelbetrag nach Hubraum:
- Bei Benzinern 2 EUR pro angefangene 100 Kubikzentimeter.
- Bei Diesel-Fahrzeugen 9,50 EUR pro angefangene 100 Kubikzentimeter.
- 2. CO2-Aufschlag:
- 2 EUR für jedes Gramm CO2 über dem aktuellen Richtwert von 110 g/km.
Noch leichter als die Kfz-Steuer Ihres zukünftigen Hyundai selbst auszurechnen, ist natürlich rechnen lassen. Unser praktischer Kfz-Steuerrechner übernimmt das gern für Sie. Garantiert fehlerfrei.
| Beispielrechnung nach neuer Besteuerung: | ||||
| MODELL | CO2-AUSSTOSS | HUBRAUM | NEUE STEUER | BISHER |
| i10 1.1 Benziner | 110 g/km CO2 | 1.100 cm3 | 22 EUR | 74 EUR |
| (2 EUR pro angefangene cm3, also 11 x 2 = 22 EUR / keine zusätzlichen CO2-Abgaben, weil weniger als 110 g/km) | ||||
| i10 1.2 Benziner Automatik | 129 g/km CO2 | 1.300 cm3 | 64 EUR | 87 EUR |
| (2 EUR pro angefangene cm3, also 13 x 2 = 26 EUR plus 19 g/km CO2-Abgabe x 2 = 38 EUR / 26 EUR + 38 EUR = 64 EUR) | ||||
(nach aktuellen Steuergesetzen Stand März 2009)




